Allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden „AMB“)

Alleiniger Vertragspartner der Radstation ist ausschließlich der eingetragene Mieter, der mit Vertragsabschluss zugleich die Haftung für alle ein Mietfahrrad nutzenden Begleitpersonen übernimmt und für die Zahlung des fälligen Mietpreises einsteht. Der Vertragspartner, bestätigt bei dessen Unterzeichnung diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

1. Anwendungsbereich:
Die Dienstleistungen der Radstation werden von La Bicicleta Verde Valencia (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Valencia, Spanien erbracht, die Eigentümerin der Radstation ist. Die allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages. lleiniger Vertragspartner der Radstation ist ausschließlich der eingetragene Mieter, der mit Vertragsabschluss zugleich die Haftung für alle ein Mietfahrrad nutzenden Begleitpersonen übernimmt und für die Zahlung des fälligen Mietpreises einsteht.

Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Vertragspartner, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und verstanden haben, und verpflichten sich, die darin enthaltenen Bestimmungen als verbindlich anzuerkennen.

2. Vertragsverhältnisse:
Der Vertrag wird zwischen der Vermieterin und dem eingetragenen Mieter geschlossen. La Bicicleta Verde Valencia und weitere Partner treten als Vermittler der Dienstleistungen der Radstation auf.

3. Fahrradübernahme:
Der Mieter übernimmt das Fahrrad in betriebssicherem und sauberem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit der Bremsen und der Schaltung zu testen. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin respektive dem Vermittler bei der Fahrradübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Führerschein, Identitätskarte, Personalausweis, Reisepass).

4. Fahrradnutzung und Einschränkung:
Der Mieter verpflichtet sich, das Straßenverkehrsgesetz einzuhalten und das Fahrrad sowie allfälliges Zubehör sachgemäß und sorgfältig zu nutzen. Nicht zulässig ist das Fahren eines Fahrrades in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung.

Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrräder, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrrad offensichtlich einen Schaden erleiden kann. Die Nutzung der Mietgeräte zu Rennzwecken ist untersagt.

5. Fahrradrückgabe:
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle, während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte, sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrrad, sowie sämtliches zusätzlich gemietetes oder von der Vermieterin zur Verfügung gestelltes Zubehör wie Schlüssel, Fahrradschlösser, Helme, Ladegeräte, Kindersitze etc. müssen der Vermieterin bei der Fahrradrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

6. Verlängerung der Mietdauer:
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Fahrradrückgabe zu entrichten.

7. Mindestalter des Mieters:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Fahrräder nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.

8. Gesetzliche Bestimmung E-Bike / E-Scooter:
Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Bike, mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h und einen E-Scooter ist, von Gesetzes wegen liegt bei 14 Jahren.

Gibt es eine Helmpflicht? JA, E-Scooter dürfen nur mit Helm gefahren werden.

9. Leistungen und Preise:
Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils im Rahmen unserer Webseite veröffentlichten gültigen Preislisten und Informationen.

10. Annullation / Abbruch:
Bis 48 Stunden vor Mietantritt ist eine bestätigte Reservation kostenlos annulliert oder anpassbar. Weniger als 48 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analog der gar nicht angetretenen Mieten zu 100 % gemäß den geltenden Tarifen in Rechnung gestellt. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

11. Unfall- sowie Sach- und Haftpflichtversicherung:
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Fahrrad, E-Bike oder E-Scooter mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Wertminderung, Reparatur- oder Mietausfallkosten.

12. Defekte während Mietdauer:
Bei Defekten während der Mietdauer kann der Mieter sein Fahrrad an der Radstation gegen ein gleichwertiges Fahrrad austauschen. Ist kein Ersatzfahrrad verfügbar, kann der Mieter den Defekt mit Einwilligung von der Radstation beim nächsten Fahrradhändler beheben lassen. Die Reparaturkosten können gegen Beleg bei der Vermieterin eingefordert werden. Der Mieter ist in jedem Fall für den Rücktransport des Fahrrades bis zur Radstation verantwortlich.

13.  Schäden, Diebstahl und Verlust:
Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.

Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemäßem oder zweckfremden Einsatz. Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden gemäß der offiziellen Preisliste von der Radstation verrechnet. Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrrad oder E-Scooter ist grundsätzlich immer zu sichern. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Fahrrad oder E-Scooter an Dritte, so haftet er für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrrad oder E-Scooter durch Dritte verursacht werden.

14. Unfälle:
Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Vermieterin umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-) Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist der Radstation zu übergeben.

15. Schlussbestimmungen:

15.1 Haftung der Vermieterin:
Die Vermieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schließt jede Haftung aus für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Anbieterin kann Verletzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung der Vermieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn sind generell ausgeschlossen.

15.2. Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet in erster Linie gemäß den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Mietfahrrad oder E-Scooter beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z. B. Kosten eines Sachverständigengutachtens, Reparaturkosten oder Nutzungsausfall.

15.3. Versicherung:
Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.

15.4.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Dieser Vertrag untersteht spanischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Valencia, Spanien.

16. Streitbeilegungsverfahren:
Die Vermieterin und/oder weitere Partner nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Aktualisiert Mai 2023

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